Herstellung und Vertrieb von Druckereierzeugnissen aller Art, insbesondere Akzidenz- und Werkdrucksachen. Die Gesellschaft darf branchenähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.