1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 9 AO, Förderung der Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Erziehungs-, Volks-, und Berufsbildung, Förderung der Hilfe für aus politischen, ethnischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, Förderung der Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit, Förderung der Gleichberechtigung aller Geschlechter, sowie allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 24 AO. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rhein-Oberberg e. V und zum Verbund gehörenden Körperschaften. Dies geschieht durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Dienstleistungen aller Art, durch Personaldienstleistungen und Servicedienstleistungen, etwa die Erbringung von Dienstleistungen, vor allem im Pflege-, Hauswirtschafts-, Versorgungs- und allgemeinen Sozialbereich, insbesondere Gebäudereinigung; Pflege von Außenanlagen; Hausmeisterdienste; Gebäudemanagement einschließlich der Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung; Essenslieferungen; die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Erzeugung und Lieferung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien und damit zusammenhängende Dienstleistungen.