Bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern (Notfallversorgung), kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen zu befördern (qualifi-zierter Krankentransport), die Beförderung hilfebedürftiger Personen (insbesondere sog. Krankenfahrten), der Sanitätsdienst, die Hilfeleistung bei Katastrophen und anderen besonderen Schadenslagen, Unterstützung und Beratung in Krisensituationen im Bereich Rettungsdienst, Übernahme der Leitung von Rettungsdienstbereichen.