1. ist die Übernahme von Handelsvertretungen und die Vermittlung von Geschäften im Bereich der Getränke- und Feinkostbranche, einschließlich aller branchenverwandten Tätigkeiten unter Einschluß von Im- und Export. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, Zweigniederlassungen zu errichten und aufzuheben. 3. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die den in den vorstehenden Ziffern beschriebenen zu dienen geeignet sind.