Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im Gesundheitswesen, insbesondere an Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V, sowie deren strategische und kaufmännische Führung. Die Gesellschaft erbringt hierzu nicht-äztliche Management-, Verwaltungs- und Serviceleistungen. Die Gesellschaft beachtet dabei strikt die ärztliche Unabhängigkeit; Eingriffe in ärztliche Entscheidungen der Beteiligungsgesellschaften sind ausgeschlossen. Soweit gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben, richtet sich der Kreis der Gesellschafter nach den vertragsarztrechtlichen Vorgaben (insbesondere § 95 Abs. 1a SGB V).