Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen und Übernahme als Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Gesellschaften, die Dienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausführen dürfen. Gewerbliche Tätigkeiten und Tätigkeiten, die mit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs berufsrechtlich nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.