Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die von der Gesellschaft geschuldeten Rechtsdienstleistungen werden durch in Diensten der Gesellschaft stehende Personen, die zur Ausübung eines der in § 59c Abs. 1 BRAO genannten Berufe zugelassen sind, eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten ausgeführt. Die Gesellschaft darf berufsrechtlichen Ge- und Verboten nicht zuwiderhandeln.