Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Hierzu gehört insbesondere die Anlage in Beteiligungen, Wertpapieren, Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und sonstigen Finanzinstrumenten. Die Gesellschaft übt keine originär gewerblichen Tätigkeiten aus, die über die Verwaltung eigenen Vermögens hinausgehen. Insbesondere erbringt sie keine entgeltlichen Management-, Beratungs-, Dienstleistungs- oder Geschäftsführungsleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen oder Dritten und betreibt keine Finanzportfolioverwaltung für Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind; sie darf keine Tätigkeiten ausüben, die einer behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen.