Erbringung ärztlicher Leistungen, insbesondere auf dem Gebiet der Gynäkologie, sowie Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), in dem angestellte Ärzte und ggf. Vertragsärzte Patienten ärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundene Leistungen sowie alle daraus resultierende Folgeleistungen erbringen.