der Ankauf, das Anmieten und das Leasen von Immobilien und beweglichen Sachen, insbesondere medizinischen Geräten und Einrichtungsgegenständen, zur Überlassung an im Gesundheitswesen tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, einschließlich damit zusammenhängender Nebenleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die die Verfolgung des Unternehmensgegenstands fördern.