Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des $ 95 Abs. 1 SGB V, insbesondere im Rahmen zahnärztlicher und ärztlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen sowie vertragsärztlicher und privatärztlicher Versorgung im gesetzlichen Umfang