Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Gründung von Unternehmen sowie das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an lmmobilien, Wertpapieren sowie sonstigen Kapitalanlagen im ln- und Ausland im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetz (KAGB), bedürfen ?