Verwaltung des eigenen Vermögens durch den Erwerb, das Halten und das Veräußern von Finanzinstrumenten, Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien sowie digitalen Vermögenswerten (z.B. Kryptowährungen). Die Gesellschaft darf keine Dienstleistungen für Dritte erbringen und ist nicht zur Verwaltung fremden Vermögens berechtigt.