- soweit erforderlich erst nach Vorliegen der jeweils notwendigen Genehmigungen - der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Anpachtung, die Veräußerung, die Vermittlung von Hotels, Restaurants und artverwandter Betriebe sowie die Vornahme aller Geschäfte, die damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen.