Donaukultur gemeinnützige UG
Unternehmensgegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO); b) die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung (§ 52 Abs.2 Nr. 22 AO); c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO); d) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO). 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Planung, Organisation und Durchführung von Kunst- und Kulturveranstaltungen auf öffentlich zugänglichen Flächen, die der Allgemeinheit unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zugänglich sind; b) die Schaffung niedrigschwelliger Begegnungs- und Kulturangebote im öffentlichen Raum, die allen Bevölkerungsgruppen offenstehen und das städtische Gemeinschaftsleben fördern; c) Aktivitäten, die die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft, Kreativität und Urteilsfähigkeit im Kultur- und Bildungsbereich fördern, insbesondere durch ein Angebot an Veranstaltungen, Aufführungen, Workshops und musisch-kulturellen Formaten; d) die Förderung und Pflege regionaler Kultur und Traditionen durch öffentliche Veranstaltungen und Projekte; e) die Entwicklung und den Betrieb digitaler Plattformen und Anwendungen zur Information der Öffentlichkeit über kulturelle Veranstaltungen und Angebote in der Region sowie zur Förderung der kulturellen Teilhabe; f) die Dokumentation kultureller Veranstaltungen durch Foto- und Videografie sowie deren öffentliche Zugänglichmachung zur Vermittlung kultureller Inhalte; g) die Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern bei der Planung und Durchführung kultureller Veranstaltungen; h) die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, kulturellen Einrichtungen, Kommunen, Organisationen und Personen, die im Bereich der Kultur- und Bildungsarbeit tätig sind; i) die Planung, Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen und Begleitprogramme im Rahmen von Gartenschauen, insbesondere der Landesgartenschau Ulm 2030, sowie vergleichbaren öffentlichen Stadtentwicklungs- und Freiraumgestaltungsprojekten; j) die Mitwirkung an der kulturellen Belebung öffentlicher Grün- und Freiflächen, insbesondere im Bereich der Bundesfestung Ulm und der Glacisanlagen, durch künstlerische Interventionen, Veranstaltungen und Bildungsangebote; k) die Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung kultureller Inhalte und zur Stärkung des kulturellen Bewusstseins in der Region.