Beratung, Vermittlung und Bewirtschaftung von eigenen Immobilien und Immobilien von Dritten sowie die Tätigkeit als Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft, insbesondere über die Beteiligung an Projektgesellschaften innerhalb und außerhalb des Immobiliensektors. Sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sind zulässig. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Rechtsgeschäfte.