Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen für diese Tochtergesellschaften, insbesondere die Übernahme von Geschäftsführungs- und Geschäftsbesorgungsaufgaben. Die Gesellschaft erbringt strategische Führung, unterstützt operative Entscheidungen und übernimmt sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten, um die Tochterunternehmen langfristig zu steuern und zu fördern. Davon ausgeschlossen ist die Rechts- und Steuerberatung. Verwaltet wird ausschließlich eigenes Vermögen und in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.