Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Vornahme und Ausführung aller ähnlichen oder damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als dienlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Beteiligung an anderen Unternehmungen.