Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Die Ausübung des freien Berufes als beratender Betriebswirt, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen.