Das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften und Unternehmen. Ausgenommen vom Gegenstand des Unternehmens sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z.B. nach § 34c Abs. 1 GewO); abhängige Unternehmen dürfen im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erlaubnispflichtige Geschäfte unterhalten.