Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.