Die Ausführung von Trockenbauarbeiten, Abrissarbeiten, Estricharbeiten, Schalungsarbeiten für den Hochbau, Bewehrungsarbeiten, Sanierungsmaßnahmen, Verlegen von Fliesen und die Erbringung von Personaldienstleistungen in diesem Zusammenhan sowie die Vermittlung von Personal und die Vermittlung von Bauaufträgen aller Art einschließlich der Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.