Ein Unternehmen als Obergesellschaft (Dachgesellschaft), das Halten der Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen (keine operative Tätigkeit), Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, Erzielen von Dividenden und Verwaltung eigenen Vermögens. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören keine Geschäfte, für die eine Erlaubnispflicht nach dem KWG besteht.