Die Erbringung von Buchführungsservice gem. § 6 Nr. 3 und 4 StberG erlaubte Tätigkeiten (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen) sowie alle direkt oder indirekt damit zusammenhängenden Aktivitäten und Dienstleistungen im In- und Ausland, soweit diese keinen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen.