Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von eigenem Vermögen, das Erwerben, Halten und Veräußern von Geschäftsanteilen anderer Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen.