Die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und Handel mit und die Installation von Sicherheitstechnik, Objekt- und Werkschutz, Veranstaltungs- und Personenschutz, Revierwachdiensten, Detektei-Diensten sowie Baustellenüberwachung und Brandschutzwachen, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.