Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung mildtätiger Zwecke und/oder die Förderung der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Führung und den Betrieb der Diakonissenkrankenhaus Dresden gGmbH nach Maßgabe des im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen und sonstiger einschlägiger Vorschriften festgelegten Versorgungsauftrages (Zweck i.S. des § 52 ?