Diakoniestation Diepholz gemeinnützige GmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft wird in ihrer Arbeit im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig. (2) Die Gesellschaft ist Mitglied im Diakonischen Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und damit dem Diakonischen Werk der Ev. Kirche in Deutschland als anerkanntem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. (3) Die Gesellschaft verfolgt unter den Voraussetzungen des § 53 AO den Zweck, vorwiegend in der Altenhilfe tätig zu sein, insbesondere durch das Betreiben von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen sowie die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung von altengerechten Wohnungen nebst ambulanten Pflege- Dienstleistungen und Tagespflege. Das Wettbewerbsverbot nach § 65 Nr. 3 der AO wird hierbei beachtet. (4) Die Gesellschaft verfolgt seine in Ziffer (3) genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit dem Gesellschafter Anna Margareta Stiftung Grafschaft Diepholz e.V. sowie mit der Anna Margareta Seniorenzentren gemeinnützige GmbH, insbesondere durch das Erbringen von deren pflegerischen und betreuenden Dienstleistungen, administrativen Dienstleistungen, Funktions- und Verwaltungsdienstleistungen sowie ferner durch Vermietung/Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen oder auch durch die Überlassung von Personal. (5) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und auch Zweigniederlassungen errichten.