Förderung der Altenhilfe. Die Gesellschaft dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten der Pflege, Versorgung und Hilfe von älteren Menschen. Die Aufgaben werden insbesondere verwirklicht durch Errichten, Unterhalten und Betreiben von Einrichtungen der Altenhilfe und Altenpflege sowie der damit zusammenhängenden Einrichtungen.