Die Honorar-Finanzanlagenberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung digitaler Depotchecks, Depotanalysen, Kosten- und Strukturanalysen sowie die Erstellung schriftlicher Anlageempfehlungen und Geeignetheitserklärungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht ausgeübt.