Der Betrieb eines Autohauses: Handel mit und der Vertrieb von Kraftfahrzeugen aller Art (insbesondere Neu- und Gebrauchtwagen), der Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstatt, der Betrieb von Waschanlagen und Fahrzeugpflegeeinrichtungen, die Einlagerung von Reifen und Rädern (Reifenlagerung), die Vermietung von Anhängern und Kraftfahrzeugen sowie die Vermietung und Verpachtung von Stellplätzen und Lagerflächen ?