Der Handel mit Dekorationsartikeln, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Nicht erfasst ist die Verwaltung fremden Vermögens und die Vornahme erlaubnispflichtiger Beratungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.