a) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland; b) die Übernahme der Geschäftsführung für Beteiligungsunternehmen sowie die Erbringung von Beratungs-, Verwaltungs- und inanzierungsdienstleistungen für diese; c) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; d) die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens.