Erwerb, das Halten und Veruvalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann außerdem Management-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen erbringen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.