Erwerb, Verwaltung und Vermietung und Veräußerung von Immobilien aller Art, Gesellschaft ist ferner berechtigt Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die zur Förderung des Unternehmenszweckes geeignet sind