Elektroinstallationen; Handel mit Elektrogeräten aller Art; sämtliche Tätigkeiten als Generalübernehmer für Bauvorhaben mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist und Tätigkeiten im handwerklichen Bereich; Auf- und Abbau sowie Verkauf von Ton- und/oder Lichtanlagen; sämtliche Tätigkeiten als Lichtdesigner; Durchführung von Fernseh-, Film- und/oder Videoproduktionen; Organisation und Durchführung von Veranstaltungen; Messeaufbau.