Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen (Holdingfunktion) sowie von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterer Gegenstand ist die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, insbesondere die Beratung von Unternehmen (Unternehmensberatung) in strategischen, operativen, finanziellen und administrativen Angelegenheiten sowie die Übernahme von Managementfunktionen für verbundene Unternehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen (z. B. Rechts- oder Steuerberatung, Anlageberatung oder Maklertätigkeiten nach § 34c GewO).