Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: a der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 11 AO), b der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 10 AO), c der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 7 AO), d des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 25 AO). 2 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a die Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Seenotrettung, insbesondere durch die kontinuierliche Beobachtung und ?