Erwerb, Halten, Verwaltung sowie Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes und - neben eigenem Grundbesitz - Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens. Gelegentliche Veräußerung eigenen Grundbesitzes ist zulässig, soweit sie sich im Rahmen der Vermögensverwaltung hält und keinen gewerblichen Grundstückshandel begründet. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.