Holz- und Bautenschutz, Trockenbau, Einbau von genormten Baufertigteilen, Reinigung, Bodenverlegung, Abbrucharbeiten, Vermietung von Immobilien sowie Vermittlung von Handwerkern. Genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß § 34 GewO werden nicht ausgeführt.