Begleitende, hauswirtschaftliche und haushalts nahe Dienstleistungen, insbesondere die Unterstützung und Entlastung kranker, alter, pflege- und hilfebedürftiger Menschen im Alltag. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschafts zweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.