Die steuerliche Beratung von natürlichen und juristischen Personen, sowie die Übernahme von EDV- und Lohnbuchführungsarbeiten für Dritte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des erwähnten Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen.