Die Ausführung von Bau- und Handwerksleistungen im Hoch- und Ausbau sowie die Erbringung von elektrotechnischen Leistungen, insbesondere Elektroinstallationsarbeiten, Anschluss-, Prüf- und Wartungsarbeiten an elektrischen Anlagen, jeweils soweit gesetzlich zulässig. Die Gesellschaft kann Bau- und Handwerksleistungen als Generalunternehmer übernehmen und hierzu Nachunternehmer einsetzen.