Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Gründung solcher Unternehmen, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Wertpapierinstitutsgesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz bedürfen ?