Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen und deren Derivate. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetzt, dem Kapitalanlagegesetzbuch und der Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.