Das Erbringen von Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere von Leistungen nach dem SGB V, XI, XII, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen der Alltagsbegleitung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Eingliederungshilfe, ambulante psychiatrische Pflege, Erbringung von Leistungen zur Versorgung von Personen mit außerklinischer Intensivpflege, insbesondere in der 1 zu 1 Versorgung und Wohneinheiten zur außerklinischen Intensivpflege, Fahrdienstleistungen, Betreiben einer ?