Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes und die Erbringung ambulanter Pflege-, Betreuungs- und Assistenzleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere die Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege und der häuslichen Pflegehilfe einschließlich hauswirtschaftlicher Versorgung, Verhinderungspflege und Beratungsbesuchen, die ambulante Kinderkrankenpflege sowie nach entsprechender Zulassung die außerklinische Intensivpflege in der häuslichen Umgebung, in ?