Entwicklung und der Vertrieb von Softwarelösungen und allen damit in Zusammenhang stehtenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen oder nützlichen Rechtshandlungen und Maßnahmen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Sie kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben.