Vermittlung von Grundstückseigentümern und Stromverbrauchern an Strombetreiber, die Vorbereitung von entsprechenden Vertragsabschlüssen zwischen beiden Vorgenannten sowie die Finanzierungsberatung und Beschaffung für den Betreiber sowie die Errichtung von Energieanlagen, deren Überlassung an Dritte einschließlich Finanzierungsbeschaffung zur Errichtung.