Die Vermittlung von Arbeitskräften (mit Arbeitnehmerüberlassung), die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Personalwesen, wie die Übernahme von Personalabteilungen als externer Dienstleister, die Durchführung von Sicherheits- und Arbeitsschutzunterweisungen, der Aufbau einer Personalabteilung in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nationale und internationale Rekrutierung, die Übernahme und Durchführung des Bewerbermanagements, die Übernahme von Stellenbeschreibungen und -ausschreibungen, die Erstellung von arbeitsvertraglichen Dokumenten (ohne die Erbringung einer Rechtsberatung) sowie die Übernahme der Personalbedarfsplanung.